E-Rechnung im Handwerk: vier Situationen aus dem Büro einer Schreinerei
Die Stufen nach den FAQ des Bundesfinanzministeriums, Stand März 2026
- Seit 1. Januar 2025: Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
Bis 31. Dezember 2026: Wahl zwischen E-Rechnung und sonstiger Rechnung beim Ausstellen. Papier immer, PDF nur mit Zustimmung des Empfängers.
Ab 1. Januar 2027: Ausstellungspflicht an inländische Unternehmen bei mehr als 800.000,00 € Vorjahresumsatz 2026. Bei höchstens 800.000,00 € bleibt die sonstige Rechnung bis 31. Dezember 2027 zulässig.
Ab 1. Januar 2028: E-Rechnung für alle Umsätze zwischen inländischen Unternehmen, soweit keine Ausnahme greift.
Die Schlussrechnung an den Bauträger fällt ins neue Jahr
Läuft ein Innenausbau über den Jahreswechsel, fragt sich das Büro, ob die Schlussrechnung als E-Rechnung rausgehen muss. Den maßgeblichen Zeitpunkt klärst du mit deiner Steuerberatung. Das gilt auch dafür, wie du bereits gezahlte Abschläge in der Schlussrechnung absetzt, und für die Leistungsbeschreibung bei Bauleistungen. Für beides gibt es Regeln in den FAQ des Bundesfinanzministeriums und im BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2026. Das Webinar zeigt, welche Fragen du dafür vorbereitest.
Die E-Rechnung vom Holzhändler kommt an
Kommt die Rechnung vom Holz- oder Plattenhändler als E-Rechnung, geht es um die Ablage. Aufbewahrt wird sie acht Jahre nach § 14b Abs. 1 UStG, mit dem strukturierten Teil unversehrt im Original. Ein Ausdruck oder ein PDF aus dem Viewer reicht allein nicht. Ergänzend gelten die GoBD. Das Webinar klärt, wie Eingang, Prüfung und Ablage dazu passen.
Der Generalunternehmer will die Rechnung als XRechnung
Die Vorgabe kann vom Generalunternehmer kommen, im Ladenbau auch von der Handelskette mit eigenen Regelwerken. XRechnung entspricht der Norm EN 16931, ZUGFeRD ab Version 2.0.1, außer in den Profilen MINIMUM und BASIC-WL. Den Übermittlungsweg schreibt das Gesetz nicht vor. Du sprichst ihn mit dem Auftraggeber ab, bevor du die erste E-Rechnung erstellst. Das Webinar klärt, was in diese Absprache gehört.
Die Rechnung geht an eine Behörde
Geht die E-Rechnung an eine Behörde, braucht sie die Leitweg-ID im Feld BT-10. Bei Rechnungen an andere Unternehmen ist sie nicht nötig. Beim Bund gilt die E-Rechnung seit dem 27. November 2020, über die Plattform OZG-RE.